Am 11.10.2023 fand das Online-Seminar „Circular Economy in der CSRD“ mit 45 Teilnehmenden statt. Die Veranstaltung konzentrierte sich auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und insbesondere auf den Standard „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5)“. Ziel des Webinars war es, den Teilnehmenden ein besseres Verständnis der neuen Berichterstattungsanforderungen und ihrer Bedeutung für die Förderung zirkulärer Geschäftspraktiken zu vermitteln.
Ines Haydn stellte zunächst die Entwicklung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Deutschland und der EU vor. Sie ging auf die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ein, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat. Hervorgehoben wurde, dass in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen von den neuen Berichtspflichten betroffen sein werden – im Unterschied zu etwa 500 gemäß der bislang geltenden Regelung. Europaweit wird die Zahl der Unternehmen, die die erweiterten Anforderungen und europäischen Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen müssen, auf knapp 50.000 geschätzt. Der Berichtszeitraum, die betroffenen Unternehmen sowie die wesentlichen Inhalte und Neuerungen der Richtlinie wurden vorgestellt.
Anschließend lieferte Haydn einen Überblick in die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die sich aus 12 Standards zusammensetzen. Dabei wird zwischen den Querschnittstandards (ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und ESRS 2 Allgemeine Angaben) und den themenspezifischen Standards in den Bereichen Umwelt (ESRS E1 bis E5), Soziales (ESRS S1 bis S4) und Governance (ESRS G1) unterschieden.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt sowie über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Grundlage hierfür ist die Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Ivonne Caballero erläuterte dieses Konzept und wies darauf hin, dass die Wesentlichkeitsanalyse zum einen als Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD dient, zum anderen aber auch Grundlage für die (Weiter-)Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie sein kann.
Caballero erläuterte die beiden Dimensionen der doppelten Wesentlichkeit: finanzielle Wesentlichkeit und Wesentlichkeit der Auswirkungen. Es wurde erklärt, dass ein Nachhaltigkeitsaspekt finanziell wesentlich ist, wenn er einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens hat oder haben wird. Finanzielle Risiken oder Chancen können sich aus der Abhängigkeit von natürlichen, menschlichen und sozialen Ressourcen ergeben (Out-Inside-Perspektive). Die Wesentlichkeit der Auswirkungen ist dann gegeben, wenn das Unternehmen tatsächliche oder potenzielle positive oder negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt hat (Inside-Out-Perspektive). Sobald ein Nachhaltigkeitsaspekt – unter Berücksichtigung von Schwellenwerten – in einer der beiden Dimensionen als „wesentlich“ zu definieren ist, muss das Unternehmen dazu berichten.
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Sabine Büttner ging anschließend näher auf den Standard ESRS E5 ein, der den Nachhaltigkeitsaspekt „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ behandelt. Unternehmen sollen darlegen, wie sie die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Ressourcenzu- und -abflüsse sowie Abfälle ermitteln und handhaben. Neben der eigenen Geschäftstätigkeit ist dabei auch die gesamte Wertschöpfungskette in diese Betrachtung einzubeziehen.
Anhand des ESRS E5 wurde der Aufbau der Reporting-Standards vorgestellt, die neben Angaben zur Ermittlung der Wesentlichkeit des Themas jeweils eine Darlegung von Strategien und Maßnahmen sowie Zielen und Parametern verlangen. So muss das Unternehmen gemäß ESRS E5 Informationen darüber bereitstellen, inwieweit es über Strategien verfügt, um sein wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft zu ermitteln, zu bewerten, zu steuern und zu verbessern. Im Bereich der Ziele und Parameter sind darüber hinaus auch konkrete metrische Angaben zu liefern (z.B. die Mengen der zufließenden Materialen und Verpackungen wie auch der Mengen abfließender Produkte und Abfälle).
Hat sich das Unternehmen messbare Ziele zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft gesetzt, sind diese darzulegen. Berücksichtigt werden sollen Aspekte wie die Ausweitung des Kreislaufdesigns von Produkten (z.B. in Bezug auf Langlebigkeit, Zerlegbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit usw.), die Erhöhung des Einsatzes von kreislauffähigen Materialien und andere Aspekte im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft. Zwar fordert der Standard, dass Ziele messbar, termingebunden und ergebnisorientiert sein sollen, macht aber darüber hinaus keine detaillierten Vorgaben zur Zielformulierung. Ivonne Caballero veranschaulichte an zwei Unternehmensbeispielen, wie entsprechende Zielsetzungen konkret aussehen können (Beispiel VAUDE: „Bis 2024 sollen 90 % aller VAUDE Produkte einen recycelten oder biobasierten Materialanteil von mehr als 50 % haben.“).
Abschließend reflektierte Büttner darüber, inwieweit die Bestimmungen der CSRD Impulse für die Kreislaufwirtschaft geben. Es sei davon auszugehen, dass der Standard E5 für viele Unternehmen „wesentlich“ ist und somit eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Prinzipien der Circular Economy erfordere. Dabei unterstützt und vermittelt der Standard ein Verständnis von Kreislaufwirtschaft, das weit über die klassische Abfallwirtschaft hinausgeht und den gesamten Produktlebenszyklus sowie die Wertschöpfungskette in den Blick nimmt. Die Berichterstattung fördert darüber hinaus die strategische Verankerung des Themas im Unternehmen, ebenso wie die Zielformulierung und Datenerhebung zur Fortschrittsmessung. Ein weiterer Push-Effekt kann durch stärkeren Wettbewerb der Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit aufgrund der erhöhten Transparenz entstehen. Darüber hinaus katalysieren Trickle-Down-Effekte entlang der Wertschöpfungskette eine breitere Adaption der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft auch bei nicht berichtspflichtigen Unternehmen.
Von der Theorie zur Praxis
Die CSR-Expertin Agathe Ziegler vertiefte zentrale Aspekte der CSRD und erläuterte aus der Praxis das Vorgehen bei der Wesentlichkeitsanalyse, die als Dreh- und Angelpunkt für die Bestimmung des Berichtsumfangs dient. Sie benannte außerdem zentrale Herausforderungen, vor denen die Unternehmen durch die neuen Anforderungen stehen.
Zahlreiche Fragen im Chat und die lebhafte Diskussionen in der abschließenden Runde zeigten, dass ein großes Interesse am Thema besteht. Das optimistische Fazit eines Teilnehmers betonte noch einmal, dass die Auseinandersetzung mit der CSRD-Berichterstattung einen guten Einstieg in die Nachhaltigkeitsstrategie bieten könne, da sie zu einer systematischen Beschäftigung mit allen relevanten Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Mensch und Umwelt anrege.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Ihr Prosperkolleg-Team